Die Bediensteten der Besuchsabteilung sind für folgende Tätigkeiten zuständig:

  • Zuführung der Besucher in den Besuchsraum
  • Zuführung der Inhaftierten in den Besuchsraum
  • Überwachung der Besuche
  • Durchführung von Einzelbesuchen
  • Durchsuchung der Inhaftierten vor und nach dem Besuch
  • Kontrolle der Besucherinnen und Besucher
  • Beantwortung der Fragen von Besuchern und Inhaftierten, die den Besuch betreffenden
  • Zuführung der Rechtsanwälte, Polizei, Betreuer und der sonstigen nicht privaten Besucher
  • Führen der Besucherdatenbank mit Terminierung der Besuche