Die Bediensteten des Krankenpflegedienstes unterstützen den Arzt bei der gesundheit­lichen Betreu-
ung der Inhaftierten. Im Krankenpfegedienst sind ausschließlich examinierte Krankenpfleger einge-
setzt, welche unter der Fachaufsicht eines Arztes stehen.


Der Aufgabenbereich umfasst:

  • Mithilfe bei der Durchführung der ärztlichen bzw. zahnärztlichen Sprechstunde
  • Aufnahme- und Entlassungsuntersuchungen
  • Versorgung der Inhaftierten mit Arzneimitteln und medizinischen Hilfsmitteln
  • Betreuung von drogenabhängigen Inhaftierten
  • Notfallversorgung
  • Arbeitsmedizinischer Dienst
  • Durchführung von Hygienemaßnahmen
  • Durchführen von medizinisch-technischen Maßnahmen
  • Zusammenarbeit mit niedergelassenen Fachärzten vor Ort
  • Maßnahmen zur Früherkennung von Krankheiten
  • Schutzimpfungen
  • Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz
  • Zwangsmaßnahmen auf dem Gebiet der Gesundheitsfürsorge