- Vermeidung bzw. Verminderung von Schäden durch die Inhaftierung
- Vermeidung von weiterer Haft, wenn besondere Bedingungen erfüllt sind
- Die Wiedereingliederung in geordnete Lebensverhältnisse
- Die Aufrechterhaltung sozialer Bindungen
- Die Entwicklung neuer, stabilisierender Beziehungen
- Der Erhalt oder die Vermittlung von Wohnraum, Arbeitsplatz und Behandlungsmöglichkeiten
- Die Anbindung der Gefangenen an andere Träger der Hilfe oder Betreuung
- Kontaktherstellung aus der Haft zur Familie, anderen Angehörigen, Betreuern, Bewährungshilfe, Beratungsstellen
- Beratung von Angehörigen
- Schuldnerberatung
- Einzelberatung und Gruppenarbeit nach den verschiedenen Methoden der sozialen Arbeit
- Durchführung von besonderen Behandlungsprogrammen in Zusammenarbeit mit anderen Diensten der Justiz-vollzugsanstalt (wie zum Beispiel das “Soziale Training“ oder Behandlungsprogramme für Gewalttäter/ Gewalttäterinnen)
- Hilfen in besonderen Situation (Krisenintervention)
- Besondere Hilfen für junge Straftäter
- Vorbereitung auf weitere Haft und auf die Haftentlassung
- Hilfen zur Aufarbeitung persönlicher Defizite nach den Schwerpunkten der sozialen Arbeit
- Besondere Hilfen bei Schwangerschaft (auch die Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle)
- Hilfen zur Vorbereitung einer bevorstehenden Niederkunft einer Gefangenen
- Beratung und Hilfe bei Adoptionsverfahren
- Organisation der Unterbringung im Mutter-Kind-Vollzug, einschließlich der Beantragung der erforderlichen Kostenübernahmen
- Beratung in Sorgerechtsangelegenheiten
- Mitwirkung bei der Organisation von Ausweispapieren, persönlichem Eigentum, Bekleidung u. ä.
- Beratung in Ausländerangelegenheiten