Auftrag des Sozialdienstes

  • Vermeidung bzw. Verminderung von Schäden durch die Inhaftierung
  • Vermeidung von weiterer Haft, wenn besondere Bedingungen erfüllt sind
  • Die Wiedereingliederung in geordnete Lebensverhältnisse
  • Die Aufrechterhaltung sozialer Bindungen
  • Die Entwicklung neuer, stabilisierender Beziehungen
  • Der Erhalt oder die Vermittlung von Wohnraum, Arbeitsplatz und Behandlungsmöglichkeiten
  • Die Anbindung der Gefangenen an andere Träger der Hilfe oder Betreuung

Daraus ergibt sich folgendes Angebot:

  • Kontaktherstellung aus der Haft zur Familie, anderen Angehörigen, Betreuern, Bewährungshilfe, Beratungsstellen
  • Beratung von Angehörigen
  • Schuldnerberatung
  • Einzelberatung und Gruppenarbeit nach den verschiedenen Methoden der sozialen Arbeit
  • Durchführung von besonderen Behandlungsprogrammen in Zusammenarbeit mit anderen Diensten der Justiz-vollzugsanstalt (wie zum Beispiel das “Soziale Training“ oder Behandlungsprogramme für Gewalttäter/ Gewalttäterinnen)
  • Hilfen in besonderen Situation (Krisenintervention)
  • Besondere Hilfen für junge Straftäter
  • Vorbereitung auf weitere Haft und auf die Haftentlassung
  • Hilfen zur Aufarbeitung persönlicher Defizite nach den Schwerpunkten der sozialen Arbeit
  • Besondere Hilfen bei Schwangerschaft (auch die Zusammenarbeit mit einer Beratungsstelle)
  • Hilfen zur Vorbereitung einer bevorstehenden Niederkunft einer Gefangenen
  • Beratung und Hilfe bei Adoptionsverfahren
  • Organisation der Unterbringung im Mutter-Kind-Vollzug, einschließlich der Beantragung der erforderlichen Kostenübernahmen
  • Beratung in Sorgerechtsangelegenheiten
  • Mitwirkung bei der Organisation von Ausweispapieren, persönlichem Eigentum, Bekleidung u. ä.
  • Beratung in Ausländerangelegenheiten