An den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung

Gebäude offener Vollzug Gebäude offener Vollzug
Quelle: “JVA Gelsenkirchen“
Seitengebäude offener Vollzug Seitengebäude offener Vollzug
Quelle: “JVA Gelsenkirchen“

Die originäre Unterbringung im offenen Vollzug ergibt sich aus dem Vollstreckungsplan des Landes Nordrhein-Westfalen.

Darüber hinaus können Inhaftierte im Rahmen der Progression aus dem geschlossenen Vollzug in den offenen Vollzug verlegt werden.

Der hiesige offene Vollzug verfügt über 62 Haftplätze.

Die Besonderheit des offenen Vollzuges besteht in der Öffnung nach außen, wodurch gute Voraussetzungen für eine an den Lebensverhältnissen in Freiheit orientierte Vollzugsgestaltung geboten sind. Die weiblichen Strafgefangenen verfügen über so viel Lebensnormalität und Kontakt mit der übrigen Gesellschaft wie möglich.

Wie auch im geschlossenen Strafvollzug können die Inhaftierten einer Arbeit nachgehen. Hierbei ist jedoch eine Arbeitsstelle innerhalb des offenen Vollzuges ebenso möglich wie eine Beschäftigung außerhalb der Anstaltsmauern. Auch die Freizeitgestaltung kann sowohl intern als auch im Einklang mit der Vollzugsplanung extern erfolgen.

Der offene Vollzug soll die Selbstständigkeit und die Eigenverantwortlichkeit der Gefangenen fördern und einen Übergang in die Freiheit erleichtern.