Gelsenkirchen/Dortmund.
Sex mit SM-Handlungen gab es zwischen Frauen in der JVA Gelsenkirchen. Aber eine Vergewaltigung habe nicht stattgefunden, urteilte das Gericht.

Sex mit Gewalt gab es in der Frauenzelle der Gelsenkirchener Justizvollzugsanstalt. Aber strafbar waren die sexuell motivierten Schläge mit einem Pfannenwender nicht, entschied am Donnerstag die VII. Essener Strafkammer. Sie sprach eine 29 Jahre alte Dortmunderin vom Vorwurf der Vergewaltigung frei.

Zellengenossin erstattete Anzeige

Angezeigt hatte die Tat ihre Zellengenossin. Sie hatte angegeben, dass sie von der 29-Jährigen mit einem Pfannenwender heftig aufs Gesäß geschlagen und vergewaltigt worden sei. Blutergüsse belegten die Vorwürfe.

Tatsächlich hatten die beiden Frauen eine Liebesbeziehung und sich deshalb auf eine gemeinsame Zelle legen lassen. Die Angeklagte hatte vorgebracht, dass sie auch SM-Sex betrieben hätten, allerdings einvernehmlich. Sie könne sich deshalb die Anzeige ihrer früheren Freundin nicht erklären.

Briefe forderten Freundin zu SM-Sex auf

Den Ausschlag für den Freispruch gaben dann Briefe, die das Opfer an die Angeklagte geschrieben hatte. Recht eindeutig forderte sie ihre Freundin darin zu SM-Handlungen auf. Vor diesem Hintergrund, so das Gericht, habe die Angeklagte nicht von Ablehnung durch die andere Frau ausgehen müssen.