Die Beschäftigung der Inhaftierten ist ein zentrales Element des Behandlungsvollzuges.

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Quelle: "JVA Gelsenkirchen“
Im Rahmen der Vollzugsplanung prüft die Arbeitsverwaltung in Zusammenarbeit mit den übrigen Diensten welcher Arbeitseinsatz in Betracht kommt. Oder ob eine Ausbildungsmaßnahme, eine berufliche Qualifizierungsmaßnahme, eine Umschulung oder ein arbeitstherapeutischer Einsatz angezeigt ist. Eine der Hauptaufgaben der Arbeitsverwaltung ist es, möglichst vielen Inhaftierten einen adäquaten Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Weitere Aufgaben der Arbeitsverwaltung sind auch Feststellung des Bedarfes an Arbeitsplätzen, Arbeitsbeschaffung und Sicherstellung des ordnungsgemäßen Arbeitseinsatzes der Gefangenen, Gewährung von Entgelten und Zulagen, Sicher- stellung der personellen, räumlichen und technischen Ausstattung und Unterhaltung der Betriebe, Gewährung von Entgelten und Zulagen und Sicherstellung des Betriebs- ablaufes sowie schulischen Maßnahmen.