Monitorüberwachung Monitorüberwachung mittels Röntgengerät
Quelle: "JVA Gelsenkirchen“

Die Aufgaben des Vollzuges im Sinne von § 1 StVollzG NRW sollen durch eine sicherheitsunterstützte Behandlung gewährleistet werden. Dabei sind Sicherheit und Ordnung nicht Selbstzweck; sie bilden vielmehr die Grundlage für eine störungsfreie Betreuungs- und  Behandlungsarbeit mit den Gefangenen.

Sicherheit und Ordnung sowie Behandlung schließen sich somit nicht aus, sondern bedingen einander. 

Der Sicherheits- und Ordnungsdienst versteht sich in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen als ein Beraterteam in Fragen der baulichen, instrumentellen, administrativen, sozialen und kooperativen Sicherheit.

Die Bediensteten des Sicherheits- und Ordnungsdienstes nehmen an allen wichtigen Besprechungen und Konferenzen der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen teil. Sie sorgen durch Fortbildungen, Überprüfungen, Beratungen sowie Abstimmungen mit externen Behörden maßgeblich mit dafür, dass die landeseinheitlichen Sicherheitsstandards beachtet und umgesetzt werden.

 

Daraus ergibt sich eine primäre Zuständigkeit für:

  • die Erstellung und Fortschreibung der Alarm- und Einsatzunterlagen
  • die Pflege der Kontakte zur Polizei und anderen Sicherheitsorganen
  • Zeugenschutzangelegenheiten

Darüber hinaus wird der Sicherheits- und Ordnungsdienst beteiligt an:

  • Bau- und Umbaumaßnahmen
  • der Zulassung neuer Arbeitsplatzzuweisungen und Freizeitgruppen
  • Entscheidungen, die die Sicherheitselektronik betreffen
  • der Schaffung neuer Rahmenstandards (z. B. Zulassung von Gegenständen)
  • Angelegenheiten bei Inhaftierten aus dem Bereich der Organisierten Kriminalität und bei als besonders gefährlich geltenden Inhaftierten
  • der Beschaffung von Waffen und Sicherheitsausrüstungen
  • dem Abstellen von Sicherheitsmängeln
  • der Schulung und Fortbildung von Bediensteten
  • der Zulassung von Inhaftierten zu hilfs- und sicherheitssensiblen Tätigkeiten
  • der Überwachung der Waffen und Munition
  • Krisenmanagement und Lagebewältigung bei besonderen Sicherheitsstörungen (z. B. Geiselnahmen, Meutereien etc.)
  • den Anhörungen von Gefangenen und Bediensteten beim Verdacht strafbarer Handlungen im Vollzug und ggf. bei der Erstattung von Strafanzeigen

Letztlich nimmt der Sicherheits- und Ordnungsdienst an den Vollzugskonferenzen teil.