Die Zahlstelle regelt den Bargeldverkehr der Justizvollzugsanstalt und ist verantwortlich für die Verwaltung der Gefangenengelder sowie der Gelder der Behörde.

Alles zum Bargeldverkehr einer Justizvollzugsanstalt

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Quelle: "JVA Gelsenkirchen“
  • Führen der Barkasse und des Girokontos
  • Führen der Sachkonten
  • Führen der Gefangenenkonten
  • Abrechnung des Einkaufs
  • Bearbeitung der Forderungen gegen Gefangene einschließlich des außergerichtlichen Mahnverfahrens
Hier finden sie die nötigen Angaben, um Geld an Gefangene zu überweisen.

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