Grundkonsens und pädagogische Zielsetzung:

Klassenraum Klassenraum
Quelle: “JVA Gelsenkirchen“

Das in § 2 StVollzG verankerte Vollzugsziel, Gefangene zu befähigen, in Zukunft in sozi-
aler Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen, begründet die Notwendigkeit beruflicher und schulischer Bildungsmaßnahmen.

Das pädagogische Angebot in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen zielt auf Behand-
lungs- und Erziehungseffekte ab. Neben der Vermitt­lung fachlicher Kompetenzen steht die Erarbeitung bzw. Stärkung persönlicher und sozialer Kompetenzen, wie z. B. Zuver-
lässigkeit, Lern- und Leistungsbereitschaft, Belastbarkeit, Team- und Konfliktfähigkeit sowie die Fähigkeit zur Toleranz.

Ein besonderer Fokus richtet sich auf die Frauen und Männer in Haft, die eine qualifizierte schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme anstreben.

Pädagogische Angebote:

Ein besonderer Fokus richtet sich auf die Frauen und Männer in Haft, die eine qualifizierte schulische oder berufliche Bildungsmaßnahme anstreben.

Liftkurse

In Anlehnung an die organisatorischen Gegebenheiten des öffentlichen Schulwesens sowie den Einrichtungen der Erwachsenenbildung werden im Semestersystem aufeinander aufbauende Schulkurse angeboten, die jeweils sechs Monate dauern. Unterrichtet werden die Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch, Sozialwissenschaft (Gesellschaftslehre, Politik, Geschichte), Informatik und Sport. Die Kurse orientieren sich an dem Leistungsniveau der Sekundarstufe I. Die Gruppenstärke beträgt in der Regel 12 Schüler bzw. Schülerinnen pro Kurs. Der Unterricht findet als Vollzeitmaßnahme von montags bis freitags statt.

Förderkurse

Bei Bedarf werden nachmittags Förderkurse angeboten, in denen die einzelnen Inhaftierten gezielt und konkret auf die sich anschließenden Maßnahmen vorbereitet werden.

Kurs „Deutsch als Fremdsprache“ (DaF)

Schwerpunkt dieser Maßnahme ist es, ausländischen Gefangenen und Gefangenen mit Migrationshintergrund sprachliche und kulturelle Kompetenzen zu vermitteln. Menschen in Haft, die über keine bzw. nur geringe Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen, sollen in die Lage versetzt werden, in der deutschen Sprache zu kommunizieren, um den Vollzugsalltag zu bewältigen. Darüber hinaus ist es Ziel der Maßnahme, Lerninhalte zu den sozialen, ökonomischen und politischen Zusammenhängen in der Bundesrepublik Deutschland zu unterrichten, um z. B. inhaftierte Migranten, die nach der Inhaftierung in der Bundesrepublik Deutschland verbleiben, zu befähigen, an der Gesellschaft zu partizipieren.

Projekte, Workshops

Angebote zu den Handlungsfeldern „ Kultur und Schule“ (z. B. Musik-, Mal- und Theaterprojekte), „Sprache“, „Computer“, „Politik, Gesellschaft, Umwelt“, „Gesundheit, Sport, Ernährung/Kochen“ sowie „Lebenshilfe, Familie, Arbeit“ (z. B. Ange-
hörigenarbeit) knüpfen an die Bedürfnisse und Interessen inhaftierter Männer und Frauen an und ermöglichen Lernen mit Spaß und ohne Leistungsdruck.

In diesen Prozessen steht im Vordergrund, die jeweiligen Schülerinnen und Schüler in der Bewältigung und Entfaltung ihrer Lern- und „Lebens“- Erfahrungen zu begleiten und dazu an deren vorhandenen Ressourcen anzuknüpfen. Dazu gehört, dass die Gefangenen mit verschiedenen Lerntechniken vertraut gemacht werden und zu der Einsicht gelangen, dass sie in der heutigen Lebens-, Wirtschafts- und Arbeitswelt auf lebenslanges Lernen angewiesen sind.

Aufnahmevoraussetzungen:

  • Bereitschaft zur regelmäßigen und aktiven Teilnahme am Unterricht und zur Erledigung der Arbeitsaufträge
  • Bereitschaft zur Mitgestaltung des Schullebens
  • Gruppenfähigkeit und gewaltfreies Miteinander
  • Hilfsbereitschaft gegenüber den Mitschülern
  • Anerkennung der Schulordnung