Wichtiger Hinweis zum Mailverkehr in Rechtssachen
Elektronischer Rechtsverkehr
Auf der Website der Justiz in Nordrhein-Westfalen erfahren Sie, wie Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen können.
Natürlich stehen Ihnen die bisherigen Kommunikationswege per Post und Faxgerät auch weiterhin zur Verfügung.
Kommunikation mit der Justizverwaltung
In Verwaltungsangelegenheiten ist eine elektronische Kommunikation möglich. Gemäß dem Gesetz zur Förderung der elektronischen Verwaltung in Nordrhein-Westfalen
sind seit dem 1. Januar 2018 folgende weitere elektronische Zugänge eröffnet:
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DE-Mail = Zertifizierter DE-Mail Zugang
. Die DE-Mail Adresse der jeweiligen Behörde finden Sie nach der Installation der DE-Mail-Software in dem dort vorhandenen Verzeichnis
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Verschlüsselte E-Mail = Den Download-Link zu dem öffentlichen Verschlüsselungszertifikat für die Justizbehörde, der Sie eine verschlüsselte E-Mail senden möchten finden Sie hier: Linkliste Verschlüsselungszertifikate
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EGVP mit QES = Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach mit qualifizierter elektronischer Signatur
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Ich möchte eine E-Mail an die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen senden:
Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir freuen uns von Ihnen zu hören.
Poststelle der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen
oder an einen:
Webmaster der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen
an den Ausbildungsleiter Herrn Wasserstraß oder Herr Smitana
Ausbildungsleitung@jva-gelsenkirchen.nrw.de
an den Pressesprecher Herrn Zollhofer
Pressestelle@jva-gelsenkirchen.nrw.de