Eine Hygienebeauftragte übernimmt vielseitige Aufgaben in ein Justizvollzugsanstalt und ist für die Einhaltung und Umsetzung von Hygienevorschriften in den Bereichen der Personal-, Produktions- und Betriebshygiene zuständig.
Je nach Branche gelten dabei unterschiedliche Gesetze und Vorschriften, die eine spezifische Qualifizierung für Hygienebeauftragte erfordern.
Im Folgenden werden u. a. einige Aufgaben und die Mitwirkungspflicht von Hygienebeauftragten erläutert.
- Mitwirkung beim Erstellen des bereichsspezifischen Hygieneplans und Standards
- Durchführung und Planung von Schulungen zur betrieblichen Hygiene
- Unterstützung bei der Auswahl von hygienischen Verbrauchsmaterialien
- Unterrichten von Kollegen zu hygienischem Verhalten
- Schriftliche Dokumentation des Hygieneplans und der Durchführung der Maßnahmen
- Mitwirkung beim Umgang mit bereichsspezifischen Infektionsrisiken
- Analyse der Infektionsgefahren: welche Risiken durch welche Personen und durch welche Ursachen
- Bewertung der Risiken: wo besteht Handlungsbedarf und in welchem Umfang
- Risikominimierung durch konkrete notwendige Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen
- Festlegung der Überwachungsverfahren, Kontrolle durch eine Beauftragte oder einen Beauftragten der Einrichtung
Gemäß Nr. 20 DOG ist ist unsere Anstaltsärztin bestellte Hygienebeauftragte der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen.
E-Mail: Hygienebeauftragte@jva-gelsenkirchen.nrw.de
Informationen im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs Infos zur Kontaktaufnahme per E-Mail