Die sachliche und örtliche Zuständigkeit der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen richtet sich nach dem Vollstreckungsplan für das Land Nordrhein-Westfalen.
- Freiheitsstrafe
- Zivilhaft
- Strafarrest
- Freiheitsstrafe (Regelvollzug) von 9 bis einschließlich 18 Monate
- Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten entsprechend dem Ergebnis des Einweisungsverfahrens der Justizvollzugsanstalt Hagen
- Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten bis einschl. 48 Monate an Ausländern
- Freiheitsstrafe
- Untersuchungshaft
- Auslieferungshaft
- Durchlieferungshaft
- Zivilhaft
- Freiheitsstrafe bei Verurteilten, die sich auf freiem Fuß befinden
- Freiheitsstrafe nach Maßgabe besonderer Bestimmungen (Progression)
- Ersatzfreiheitsstrafe