Dieses Infoblatt soll Ihnen helfen, Ihren Haftantritt gut vorzubereiten und am Tag der Selbststellung nichts Wichtiges zu vergessen. Eine pünktliche und geordnete Aufnahme erleichtert den Ablauf und kann sich positiv auf Ihre Vollzugsplanung und die spätere Gewährung von Vollzugslockerungen auswirken.

Was Sie bereits vor dem Strafantritt regeln sollten:

1. Wohnung

Mietzahlungen sicherstellen oder gegebenenfalls das Sozialamt über den bevorstehenden Strafantritt informieren (bei einer Inhaftierung von bis zu sechs Monaten kann eine Mietkostenübernahme durch das Sozialamt erfolgen).

Wer erhält einen Schlüssel/Zutritt für Ihre Wohnung? 

2. Laufende Kosten eindämmen

  • Beendigung oder Ruhendstellung von Dauerverträgen prüfen (Mietvertrag, Fitnessstudio, Mobilfunk, Internet etc.)
  • GEZ und Versicherungen über die bevorstehende Inhaftierung informieren.

3. Übernahme wichtiger persönlicher Pflichten

  • Wer kümmert sich um Ihre Haustiere?
  • Wer unterstützt Ihre hilfsbedürftigen Angehörigen?
  • Wer leert Ihren Briefkasten und verwaltet wichtige Post?
  • Ist Ihr Fahrzeug sicher abgestellt oder abgemeldet?

4. Sozialleistungen

Wenn Sie Bürgergeld oder andere Sozialleistungen beziehen, informieren Sie das zuständige Amt unverzüglich über den bevorstehenden Haftantritt. Zu Unrecht weitergezahlte Leistungen können strafrechtliche Folgen haben.

5. Vollmachten

Erteilen Sie einer oder mehreren Vertrauensperson/en möglichst rechtzeitig eine (notariell beurkundete) (General-)Vollmacht für Bank- und Behördenangelegenheiten.

6. Medizinische Versorgung

Notwendige ärztliche oder zahnärztliche Behandlungen sollten möglichst vor Haftantritt durchgeführt werden.

7. Antrag auf Strafaufschub

Ein Antrag auf vorübergehenden Strafaufschub (§ 456 StPO) muss rechtzeitig vor dem Haftantritt bei der zuständigen Staatsanwaltschaft gestellt werden. Gründe können beispielsweise unaufschiebbare familiäre Angelegenheiten oder wichtige Prüfungen sein.

 

Der Tag des Haftantritts – Wichtiges vor der Aufnahme:

1. Pünktlichkeit: Erscheinen Sie innerhalb des im Stellungsbefehl genannten Zeitfensters, möglichst zwischen 08:00 Uhr und 15:00 Uhr.

Wichtiger Hinweis: Wenn Sie den Haftantritt ohne ausreichende Entschuldigung nicht wahrnehmen, kann die Vollstreckung durch Haftbefehl erfolgen. In diesem Fall müssen Sie damit rechnen, durch die Polizei aufgegriffen und in die JVA eingeliefert zu werden. Dies kann sich nachteilig auf spätere Vollzugsentscheidungen auswirken, insbesondere im Hinblick auf die Gewährung von Lockerungen oder eine Verlegung in den offenen Vollzug.

2. Nüchterner Zustand: Erscheinen Sie ohne Alkohol- oder Drogeneinfluss (0,0 ‰). Alkohol- oder Drogennachweise bei der Aufnahme können Ihren Haftverlauf negativ beeinflussen.

3. Mitzubringende Unterlagen: Bitte bringen Sie – soweit vorhanden – folgende Unterlagen mit:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsdokumente bzw. aktuelles Schreiben der Ausländerbehörde
  • Ladung zum Strafantritt (Stellungsbefehl)
  • Krankenversicherungskarte
  • Ärztliche Atteste und aktueller Medikamentenplan

Hinweis zur Substitution

Wenn Sie an einem Methadon- oder Substitutionsprogramm teilnehmen, klären Sie bitte bereits vor Haftantritt mit Ihrer behandelnden Praxis und der JVA, ob die Behandlung nahtlos fortgeführt werden kann.

  • Nachweis über die Versicherungsnummer (Sozialversicherung)
  • Nachweise über berufliche Qualifikationen und Arbeitszeugnisse
  • Bankkarte (für die Zeit nach der Entlassung)
  • Rentenbescheid
  • Nachweise über laufende Zahlungsverpflichtungen (für die Schuldnerberatung)
  • Kontaktdaten (Telefonnummer und Adressen) wichtiger Angehöriger und sonstiger Ansprechpartner (Verteidiger, Jugendamt, Arbeitgeber, etc. pp.).

4. Packliste – „Weniger ist mehr“

Der persönliche Stauraum in der JVA ist begrenzt. Nicht zugelassene oder überzählige Gegenstände müssen kostenpflichtig eingelagert oder zurückgesandt werden.

Zulässige Privatwäsche:

  • 2 Sporthosen
  • 2 Sportoberteile
  • 4 T-Shirts
  • 4 kurze Hosen
  • 8 Unterhosen
  • 8 Unterhemden (keine Muskelshirts)
  • 8 Paar Socken
  • 2 Paar Sportschuhe
  • 1 Paar Badeschlappen
  • 1 Base-Cap
  • 1 Wintermütze
  • 1 Paar Handschuhe
  • 1 Schal

Nicht zugelassen sind u.a.:

  • Tarn- oder Camouflage-Muster
  • Polo-Shirts
  • Kurze Hosen mit Reißverschluss oder Gürtelschlaufen
  • Straßenschuhe oder Freizeitslipper
  • Schmuck und Armbanduhren mit einem Wert von mehr als 200 € (Ausn. Eheringe)

5. Brillenträger/Sehschwäche

Wenn Sie Kontaktlinsen tragen, bringen Sie bitte zusätzlich eine Ersatzbrille mit.

6. Hygieneartikel

Grundlegende Hygieneartikel erhalten Sie durch die Anstalt oder können Sie von Ihrem Hausgeld über den Anstaltseinkauf erwerben. 

7. Bargeld

Bringen Sie bis zu 30 € für den ersten Einkauf (z. B. Tabak, Kaffee oder Süßwaren) sowie weitere 5 € für das Aufladen der Telefonkarte mit. Das Geld wird Ihrem Eigengeldkonto gutgeschrieben und steht Ihnen zu diesen Zwecken nach entsprechender Genehmigung zur Verfügung.

8. Tabakwaren

Bei der Aufnahme sind in der Regel 1–2 originalverschlossene Packungen Tabak oder Zigaretten erlaubt.

9. Verbotene Gegenstände

Folgende Gegenstände dürfen nicht mitgeführt werden und sind bei der Aufnahme abzugeben:

  • Mobiltelefone
  • Tablets
  • Smartwatches
  • Kameras
  • Waffen oder Werkzeuge
  • Alkoholhaltige Parfüms
  • Drogen
  • Nicht genehmigte Medikamente
  • Bargeld (es erfolgt eine Gutschrift auf Ihrem Eigengeldkonto, über das sie grundsätzlich nicht selbst verfügen dürfen).

Wissenswertes zur Inhaftierung:

1. Arbeit und Ausbildung im Vollzug

In Nordrhein-Westfalen besteht grundsätzlich eine Verpflichtung zur Ausübung einer zugewiesenen Beschäftigung im Vollzug. Die entsprechenden Regelungen finden sich in §§ 29 ff. StVollzG NRW.  

Ein gutes Arbeitsverhalten im Vollzug kann sich positiv auf Ihren Vollzugsverlauf auswirken, ermöglicht Ihnen während der Inhaftierung Hausgeld zu erwerben und am Anstaltseinkauf teilzunehmen sowie Geld für die Zeit nach Ihrer Entlassung zu sparen.

2. Außenkontakte

  • Telefonieren

In der JVA Gelsenkirchen besteht für die Gefangenen grundsätzlich die Möglichkeit auf den Abteilungsfluren – sofern es die personellen und organisatorischen Verhältnisse der Anstalt zulassen – zu telefonieren. Telefonnummern müssen vorab freigeschaltet werden und Sie müssen grundsätzlich über ausreichend Hausgeld verfügen.

  • Besuche

Besuche müssen grundsätzlich von der inhaftierten Person selbst beantragt und von der Anstalt bewilligt werden. Eine Vereinbarung von Besuchsterminen durch Angehörige ist auch telefonisch nicht möglich.

Bitte informieren Sie Angehörige nach der Aufnahme selbständig über Ihre Buchnummer.

Weitere Informationen über die Besuchszeiten sind auf der Internetpräsenz der JVA Gelsenkirchen zu finden.