Opfer von Straftaten sind nicht nur während des Ermittlungs- und Strafverfahrens zu schützen, sondern auch während der Inhaftierung der Täterin oder des Täters.
Die/Der Ansprechpartner/innen für Opferbelange ist eine zentrale Anlaufstelle für Opfer von Straf- und Gewalttaten und ihnen nahestehende Personen, daher unterstützt sie/er insbesondere die Opfer und gibt ihnen Informationen über ihre Rechte..
Durch das im Januar 2015 in Kraft getretene Strafvollzugsgesetz Nordrhein-Westfalen (StVollzG NRW) und die „Handlungsempfehlungen für eine opferbezogene Vollzugsgestaltung“ wurde die Stellung von Opfern weiter gestärkt. So sind im Rahmen der Vollzugsgestaltung schutzwürdige Interessen von Opfern verstärkt in den Blick zu nehmen und die Informationsrechte von Opfern wurden erweitert.
In der JVA Gelsenkirchen wurden Bedienstete als Ansprechpartner/innen für Opferbelange bestellt, an diese Ansprechpartner/innen für Opferbelange können sich Opfer von Straftaten und ihnen nahestehende Personen mit allen Anliegen unmittelbar wenden. Diese informieren Tatopfer in geeigneter Weise über ihre Rechte, insbesondere über ihre Auskunftsansprüche gegenüber dem Vollzug und unterstützen sie bei deren Wahrnehmung.
Ein Rechtsanspruch darauf, dass die/der Ansprechpartner/innen für Opferbelange sich mit einer an sie gerichteten Eingabe befasst, besteht nicht.
Die/Der Ansprechpartner/innen für Opferbelange ist in Ausübung ihres/seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen. Sie sowie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Das Nähere regelt die AV d. Ministeriums der Justiz vom 15. November 2017 (4100 - III. 241 Sdb. Opferschutzbeauftragter).
Eine Kontaktaufnahme unmittelbar mit den Ansprechpartner/innen für Opferbelange ist postalisch über
Ansprechpartner/innen für Opferbelange
der Justizvollzugsansalt Gelsenkirchen
Aldenhofstraße 99
45883 Gelsenkirchen
oder telefonisch
0209 4021-0
oder unter nachfolgende E-Mail-Adresse möglich:
E-Mail: opferbelange@jva-gelsenkirchen.nrw.de
Informationen im Rahmen des elektronischen Rechtsverkehrs Infos zur Kontaktaufnahme per E-Mail
Im nordrhein-westfälischen Strafvollzug hat die opferbezogene Vollzugsgestaltung einen hohen Stellenwert.
Nähere Informationen zum Opferschutz in Nordrhein-Westfalen finden sie hier: