Schreinerei einer beruflichen Bildungsstätte Quelle: © Justiz NRW Schreinerei einer beruflichen Bildungsstätte

Die berufliche Bildung ist eine vollzugliche Behandlungsmaßnahme und ein wichtiger Baustein für die Resozialisierung des Gefangenen.

Die Maßnahmen der Aus- und Weiterbildung für Gefangene sind von beson-
derer Bedeutung, weil eine berufliche Qualifikation einen Grundstein für die Wiedereingliederung eines Gefangenen in den Arbeitsmarkt darstellt.

In der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen ist eine Bedienstete für Beratung und Koordinierung der weiblichen und männlichen Strafgefangenen zustän-
dig.

Die  Koordinatorin für berufliche Bildung ist für alle Angelegenheiten zustän-
dig, die im Zusammenhang mit der beruflichen Bildung der Gefangenen ste-
hen. Dazu zählen insbesondere Information, Beratung, Erfassung und Motiv-
ation der Inhaftierten. Geeigneten Inhaftierten soll die Möglichkeit zur Be-
rufsausbildung, beruflichen Weiterbildung oder Teilnahme an anderen Qualifizierungsmaßmahmen gegeben werden. Die Maßnahmen werden im offenen und geschlossenem Vollzug durchgeführt und der Inhaftierte erhält z. B. einen Gesellen- oder Facharbeiterbrief oder bei modularen Qualifizierungsmaßnahmen ein Teilnahmezertifikat.

In den verschiedenen Anstalten werden zum Beispiel folgende abschlussbezogene Maßnahmen angeboten: Energieelek-
troniker, Mediengestalter, Fliesenleger, Maurer, Industriemechaniker, Maler und Lackierer, Koch, Schweißer, Gärtner, Frisörin, Modenäherin, Textilreinigerin oder z. B. Grundlehrgang Bürokommunikation.

Allerdings werden auch unterschiedliche modulare Qualifizierungsmaßnahmen angeboten, auch diese niederschwelligen Maßnahmen sind für die Wiedereingliederung sinnvoll.

Nach entsprechendem Beratungsgespräch mit der Agentur für Arbeit sind gegebenenfalls auch noch andere Ausbildungs-
möglichkeiten aus dem offenen Vollzug heraus durchführbar.

Die Koordinatorin für berufliche Bildung arbeitet eng mit der Agentur für Arbeit und den Ausbildungsanstalten zusammen.