In der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen sind 3 Psychologinnen beschäftigt. Ihre Tätigkeit umfasst die Diagnostik und Prognostik, Behandlung und Betreuung der hier inhaftierten Frauen und Männer. Neben der Arbeit mit den Gefangenen ist der Psychologische Dienst bei der Personalentwicklung beteiligt und Mitglied in der Auswahl­kommission für die Auswahl von Anwärtern/innen für den allgemeinen Vollzugsdienst.

Die Diagnostik

Still ruht der See -  Martin Gebhardt pixelio.de Quelle: © Martin Gebhardt / PIXELIO

ist bei Tätern mit Gewaltdelikten ein wesentlicher Bestandteil vollzug­licher Entschei-
dungsprozesse und Planungen. Der Auftrag dazu ergibt sich aus gesetzlichen und ministeriellen Vorgaben. Die Psycholo­ginnen befinden sich dabei in der Rolle beraten-
der Gutachter. Befunde und Untersuchungsergebnisse werden in gutachtlichen Stell-
ung­nahmen oder Vermerken niedergelegt. Dabei bedienen sie sich aner­kannter wis-
senschaftlicher Methoden. Die Psychologinnen begut­achten im Rahmen der Prüfung von Ausgängen, Urlaub und der Verlegung in den offenen Vollzug die Inhaftierten, die wegen Gewalt­tätigkeit verurteilt sind. Ziel dieser Kriminaldiagnostik ist in allen Fällen die Erstellung einer Prognose über eine mögliche Gefahr eines Miss­brauchs der ange-
strebten Maßnahme (also z. B. Begehung erneuter Straftaten, Gefährdung der eig-
enen oder anderer Personen) oder einer Entweichung bzw. Nichtrückkehr.

Die Psychologische Behandlung

Psychologische Fachliteratur Psychologische Fachliteratur
Quelle: “JVA Gelsenkirchen“

umfasst die Leitung und Durchführung von Gruppenbehandlungs- und Einzelbehand-
lungsmaßnahmen mit dem Ziel Veränderungsprozesse bei behandlungsbereiten und –fähigen Straftätern/innen herbeizuführen. Ziel ist dabei eine Verbesserung der Handlungskompetenzen, die Aktivierung vorhandener und die Erschließung neuer Ressourcen sowie Abbau störender Faktoren. Bei Vorliegen einer Indikation kann eine psychologische Psychotherapie durch externe oder interne psychologische Psychotherapeuten durchgeführt werden. 

Die-Psychologische-Beratung-und-Betreuung

umfasst die Planung der Vollzugsgestaltung, die Stabilisierung des Inhaftierten in der aktuellen Situation und Bearbeitung akuter Krisen. Dies erfolgt im Bedarfsfall unter Einbeziehung Angehöriger, externer Beratungsstellen und externer Hilfsangebote. Bei Bedarfsfall können Angehörige einbezogen werden. 

Insgesamt lässt sich die Tätigkeit des Psychologischen Dienstes nicht isoliert betrachten. Eine gute inter­disziplinäre Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung, anderen Fachbereichen und externen Behandlungs- und Beratungsstellen ist Voraussetzung für eine konstruktive und behandlungsorientierte Arbeit mit den hier ein­sitzenden Menschen.