In der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen sind 3 Psychologinnen beschäftigt. Ihre Tätigkeit umfasst die Diagnostik und Prognostik, Behandlung und Betreuung der hier inhaftierten Frauen und Männer. Neben der Arbeit mit den Gefangenen ist der Psychologische Dienst bei der Personalentwicklung beteiligt und Mitglied in der Auswahlkommission für die Auswahl von Anwärtern/innen für den allgemeinen Vollzugsdienst.

ist bei Tätern mit Gewaltdelikten ein wesentlicher Bestandteil vollzuglicher Entschei-
dungsprozesse und Planungen. Der Auftrag dazu ergibt sich aus gesetzlichen und ministeriellen Vorgaben. Die Psychologinnen befinden sich dabei in der Rolle beraten-
der Gutachter. Befunde und Untersuchungsergebnisse werden in gutachtlichen Stell-
ungnahmen oder Vermerken niedergelegt. Dabei bedienen sie sich anerkannter wis-
senschaftlicher Methoden. Die Psychologinnen begutachten im Rahmen der Prüfung von Ausgängen, Urlaub und der Verlegung in den offenen Vollzug die Inhaftierten, die wegen Gewalttätigkeit verurteilt sind. Ziel dieser Kriminaldiagnostik ist in allen Fällen die Erstellung einer Prognose über eine mögliche Gefahr eines Missbrauchs der ange-
strebten Maßnahme (also z. B. Begehung erneuter Straftaten, Gefährdung der eig-
enen oder anderer Personen) oder einer Entweichung bzw. Nichtrückkehr.

umfasst die Leitung und Durchführung von Gruppenbehandlungs- und Einzelbehand-
lungsmaßnahmen mit dem Ziel Veränderungsprozesse bei behandlungsbereiten und –fähigen Straftätern/innen herbeizuführen. Ziel ist dabei eine Verbesserung der Handlungskompetenzen, die Aktivierung vorhandener und die Erschließung neuer Ressourcen sowie Abbau störender Faktoren. Bei Vorliegen einer Indikation kann eine psychologische Psychotherapie durch externe oder interne psychologische Psychotherapeuten durchgeführt werden.
umfasst die Planung der Vollzugsgestaltung, die Stabilisierung des Inhaftierten in der aktuellen Situation und Bearbeitung akuter Krisen. Dies erfolgt im Bedarfsfall unter Einbeziehung Angehöriger, externer Beratungsstellen und externer Hilfsangebote. Bei Bedarfsfall können Angehörige einbezogen werden.
Insgesamt lässt sich die Tätigkeit des Psychologischen Dienstes nicht isoliert betrachten. Eine gute interdisziplinäre Zusammenarbeit mit der Anstaltsleitung, anderen Fachbereichen und externen Behandlungs- und Beratungsstellen ist Voraussetzung für eine konstruktive und behandlungsorientierte Arbeit mit den hier einsitzenden Menschen.