

Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland garantiert in Artikel 4 jedem Menschen das Recht auf freie Religionsausübung. Dieses Recht gilt auch für inhaftierte Menschen in unserem Lande. Auf dieser Grundlage und aufgrund des Selbstbestimmungsrechts der Kirchen gewährleisten katholische und evangelische Seelsorger/innen den Gefangenen ihr Recht auf umfassende Seelsorge. Die Seel-
sorger/ innen beider Konfessionen wirken mit am gesetzlichen Behandlungsauftrag unter Wahrung der seelsorglichen Schweigepflicht im Verbund mit den verschiedenen Diensten der Justizvollzugsanstalt.
Jedoch stellt sich Gefängnisseelsorge nicht vorrangig in den Dienst des Staates, sondern zunächst in den Dienst Gottes und in die Hilfe für die inhaftierten Menschen.
In der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen wird die Seelsorge durch zwei katholische Seelsorger/ innen, eine evangelische Pfarrerin und einen für den priesterlichen Dienst beauftragten katholischen Pastor wahrgenommen.
- Gottesdienste
- Seelsorgerische Gespräche mit inhaftierten Männern und Frauen aller Religionen
- Kontaktvermittlung zu Seelsorger/innen anderer Konfessionen und Religionen
- Seelsorge für Bedienstete
- Religiöse und sonstige Gruppenveranstaltungen
- Zusammenarbeit mit caritativen und diakonischen Verbänden
- Pflege von Kontakten zu den Ortsgemeinden
- Öffentlichkeitsarbeit
Seelsorger und Seelsorgerinnen der katholischen und evangelischen Glaubensgemeinschaft geben auf den unten angeführten externen Links einen Einblick in ihre täglichen Arbeiten, Umgang und Hilfestellungen mit straffälligen Inhaftierten und deren Familien.
- Evangelische Gefängnisseelsorge
Wort Jesu: „Ich bin gefangen gewesen und ihr habt mich besucht“ ( Matthäus 25, 36 )
- Katholische Gefängnisseelsorge
„Denkt an die Gefangenen, als wäret ihr mitgefangen“ ( Hebr 13,3 )