Im Gefängnis sind Öffnungszeiten wichtig.

Es gibt unterschiedliche Öffnungszeiten für Besucher, Rechtsanwälte, Paketdienste und Briefträger oder Firmen.

In der Verwaltung: Montags - Freitags in der Zeit von 07:30 Uhr - 15:30 Uhr Wichtig bei Auslösungen von Inhaftierten.

Wenn man zum Besuch kommen will. Aber nur mit Termin:

Besuchstage gem. § 19 StVollzG NRWvonbis
Montag 09:00 Uhr 16:10 Uhr
Dienstag 12:00 Uhr 19:10 Uhr
Mittwoch 09:00 Uhr 16:10 Uhr
Donnerstag 09:00 Uhr 16:10 Uhr
Freitag KEIN BESUCH
Samstag (Nur in den geraden Kalenderwochen) 08:00 Uhr 15:10 Uhr
Sonntag (Nur in den geraden Kalenderwochen) 08:00 Uhr

15:10 Uhr

Kinderbesuch:

Besuch mit Kindern gem. § 19 Abs.2 StVollzG NRWvonbis
Dienstag (Nur in ungeraden Kalenderwochen) 12:15 Uhr 14:15 Uhr
14:45 Uhr 16:45 Uhr
17:15 Uhr 19:15 Uhr
Samstag (Nur in geraden Kalenderwochen) 08:15 Uhr 10:15 Uhr
10:45 Uhr 12:45 Uhr
13:15 Uhr 15:15 Uhr


Verantwortlich: Ministerium der Justiz Nordrhein-Westfalen, Stand: 2024