Die seit über acht Jahren wegen Totschlags inhaftierte Monika D. wird enttäuscht sein: Mit ihrer angestrebten Haftentlassung vor den Feiertagen oder zum Jahresende klappt es nicht. Ein Gutachten steht noch aus.

Die 34-Jährige, die im Oktober 2010 die Pferdehof Besitzerin Elsbeth B. in Werne-Horst erstochen hatte, muss vorerst weiterhin in der JVA Gelsenkirchen bleiben. Das bestätigte auf WA-Anfrage der Pressesprecher des Essener Landgerichts, Johannes Hidding.

Sind weitere Straftaten zu befürchten?

Grund sei ein noch nicht endgültig fertiggestelltes sogenanntes Prognosegutachten zu der Frage, ob von der Verurteilten nach einer vorzeitigen Haftentlassung weitere Straftaten zu befürchten seien. Das offene Ergebnis dieses Gutachtens wird dann noch Verteidigung und Staatsanwaltschaft zur Kommentierung vorgelegt, sodass nach Einschätzung des Behördensprechers durchaus noch einige Wochen bis zu einer Entscheidung vergehen können.

Die gescheiterte Jurastudentin war im Februar 2013 wegen Totschlags an der 65-jährigen Hofbesitzerin Elsbeth B. zu einer Gefängnisstrafe von elf Jahren und acht Monaten verurteilt worden. Sie hatte aus letztlich nicht restlos aufgeklärten Gründen am 21. Oktober 2010 die allein lebende Frau mit mehreren Messerstichen auf ihrem Anwesen getötet und die Leiche anschließend unter Mist in der Pferdebox eines benachbarten Landwirts verscharrt.

Das Motiv blieb unklar

In dem zweijährigen Prozess vertrat die Staatsanwaltschaft die Ansicht, dass die Angeklagte ihr Opfer heimtückisch ermordet habe, um sich in den Besitz des Hofes zu bringen. Die Verteidigung zeichnete hingegen das Bild einer leidenschaftlichen Pferdeliebhaberin, die mit Elsbeth B. über Fragen der richtigen Tierhaltung in Streit geraten sei.

Seit Anfang August besteht für die Langzeitinhaftierte rein rechnerisch die Möglichkeit, vorzeitig wegen guter Führung aus der Haft entlassen zu werden. Der Rest der Strafe würde dann unter strengen Auflagen zur Bewährung ausgesetzt.