Die Bediensteten der Besuchsabteilung sind für folgende Tätigkeiten zuständig:
- Zuführung der Besucher in den Besuchsraum
- Zuführung der Inhaftierten in den Besuchsraum
- Überwachung der Besuche
- Durchführung von Einzelbesuchen
- Durchsuchung der Inhaftierten vor und nach dem Besuch
- Kontrolle der Besucherinnen und Besucher
- Beantwortung der Fragen von Besuchern und Inhaftierten, die den Besuch betreffenden
- Zuführung der Rechtsanwälte, Polizei, Betreuer und der sonstigen nicht privaten Besucher
- Führen der Besucherdatenbank mit Terminierung der Besuche