Die Kammer ist unter anderem verantwortlich für die Aufbewahrung der Habe sowie für die Ausgabe von Bekleidung, Wäsche und Verbrauchsgütern des täglichen Bedarfs.

Folgende Aufgaben werden von den Bediensteten der Kammer wahrgenommen:

  • Kontrolle der aufzunehmenden und zu entlassenden Inhaftierten und ihrer Habe
  • sachgerechte Aufbewahrung der eingebrachten Habe und der Wertsachen
  • Reinigung und Instandhaltung der Anstaltsbekleidung
  • Anleitung und Beaufsichtigung der in der Kammer arbeitenden Inhaftierten
  • Überwachung und Kontrolle des Paketverkehrs

Darüber hinaus obliegt der Kammer die Beschaffung, Lagerung und Ausgabe von:

  • anstaltseigener Bekleidung
  • Privatwäsche der Inhaftierten
  • Ausstattungsgegenständen (Geschirr, Besteck usw.)
  • Verbrauchsgütern (Hygieneartikel, Reinigungsmittel usw.)
  • Reinigung der Bekleidung nach Bedarf bei Zugängen