• Die Bediensteten sind für die Zubereitung der Früh-, Mittags- und Abendkost und deren ordnungs-
    gemäße Verteilung auf die Hafthäuser zuständig.
  • Mit den inhaftierten Küchenhilfskräften wird unter Anweisung der Bediensteten eine täglich frische
    und ausgewogene Kost zubereitet.
  • Es wird Rücksicht auf die verschiedenen Kostformen wie z. B. religionsbedingte oder ovolaktisch-vegetabile Kost genommen.
  • Desweiteren ist die Anstaltsküche auch für die Herstellung verschiedenster Krankenkostformen verantwortlich.
  • Die Bediensteten der Küche leiten die hier eingesetzten Inhaftierten gemäß der HACCP-Verordnung zur Einhaltung der Küchenhygiene an.
  • Zudem ist die Küche für die Beschaffung der kompletten Lebensmittel und deren Lagerverwaltung verantwortlich.
  • Sie erstellt in Zusammenarbeit mit dem Anstaltsarzt einen ausgewogenen Speiseplan, der mit der Gefangenenmitverantwortung monatlich besprochen wird.