Ein Beruf mit Zukunft ist ein Beruf, der auch in Zukunft noch relevant sein wird.

Sind sie bereit vielfältige Erfahrungen zu sammeln, unterschiedliche Bereiche kennenzulernen, in einen krisensicheren Beruf zu wechseln, ihre Weiterentwicklung zu fördern?

Dann sind sie bei uns richtig!

Allgemeiner Vollzugsdienst

Allgemeiner_Vollzugsdienst Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes
Quelle: "Quelle: Justiz NRW"

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss (bei Hauptschulabschluss zusätzlich erforderlich: abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis)
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 18 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Anforderungsprofil und weitere Informationen über den allgemeinen Vollzugsdienst zur Ansicht, folgen sie dem nachfolgenden Link: externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab


Bewerbungen richten Sie bitte digital per E-Mail mit den üblichen Unterlagen an: 

Ausbildungsleitung@jva-gelsenkirchen.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Vorabinformationen erhalten sie telefonisch unter: 0209 4021-117 direkt bei der Ausbildungsleitung oder per E-Mail.