Ein Beruf mit Zukunft ist ein Beruf, der auch in Zukunft noch relevant sein wird.

Sind sie bereit vielfältige Erfahrungen zu sammeln, unterschiedliche Bereiche kennenzulernen, in einen krisensicheren Beruf zu wechseln, ihre Weiterentwicklung zu fördern?

Dann sind sie bei uns richtig!

Informationsveranstaltung in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen

Um einen Überblick auf die Tätigkeit und Ausbildung im Allgemeinen Vollzugsdienst in der Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen zu erhalten bieten wir regelmäßig Informationsveranstaltungen an.

Bei Vorliegen der Einstellungsvoraussetzungen bietet die JVA Gelsenkirchen interessierten Bewerberinnen und Bewerbern die Möglichkeit, einen Einblick in das abwechslungsreiche und spannende Tätigkeitsfeld des Justizvollzuges zu nehmen.

Wer sich umfassend über eine Ausbildung in der Laufbahn des allgemeinen Vollzugsdienstes informieren möchte, ist eingeladen, sich anzumelden.

Die nächste Informationsveranstaltung findet am 06.11.2024 um 17:00 Uhr in der Aldenhofstraße 99 in 45883 Gelsenkirchen statt.

Bei Interesse ist es zwingend erforderlich, sich per Email anzumelden anmeldung.avd@jva-gelsenkirchen.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm.

Es können maximal 10 - 15 Personen eingeladen werden. Die in Frage kommenden Personen erhalten sodann ein Einladungsschreiben. Interessierte Personen, die nicht berücksichtigt werden konnten, werden zu einem Folgetermin eingeladen.

Allgemeiner Vollzugsdienst

Allgemeiner_Vollzugsdienst Bedienstete des allgemeinen Vollzugsdienstes
Quelle: "Quelle: Justiz NRW"

Folgende Voraussetzungen sollten Sie erfüllen:

  • Fachoberschulreife oder Hauptschulabschluss (bei Hauptschulabschluss zusätzlich erforderlich: abgeschlossene Berufsausbildung oder abgeschlossene Ausbildung in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis)
  • zum Zeitpunkt der Einstellung mindestens 20 Jahre und zum Zeitpunkt der Verbeamtung auf Widerruf regelmäßig noch nicht 40 Jahre alt; als Mensch mit Schwerbehinderung oder gleichgestellte Person (§ 2 Absatz 3 Sozialgesetzbuch IX) regelmäßig noch nicht 43 Jahre alt,
  • Deutsche bzw. Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union,
  • Eintreten für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes,
  • charakterliche, geistige und körperliche Eignung für die Laufbahn sowie
  • Dienstfähigkeit aus amtsärztlicher Sicht.

Anforderungsprofil und weitere Informationen über den allgemeinen Vollzugsdienst zur Ansicht, folgen sie dem nachfolgenden Link: externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab


Bewerbungen richten Sie bitte digital per E-Mail mit den üblichen Unterlagen an: 

Ausbildungsleitung@jva-gelsenkirchen.nrw.de E-Mail-Adresse, öffnet Ihr Mail-Programm

Vorabinformationen erhalten sie telefonisch unter: 0209 4021-117 direkt bei der Ausbildungsleitung oder per E-Mail.