Die Zahlstelle regelt den Bargeldverkehr der Justizvollzugsanstalt und ist verantwortlich für die Verwaltung der Gefangenengelder sowie der Gelder der Behörde.

- Führen der Barkasse und des Girokontos
- Führen der Sachkonten
- Führen der Gefangenenkonten
- Abrechnung des Einkaufs
- Bearbeitung der Forderungen gegen Gefangene einschließlich des außergerichtlichen Mahnverfahrens