In unseren Besuchsbereichen im Männer- und Frauenhaftbereich steht nur eine begrenzte Anzahl an Sprechzimmern zur Verfügung, daher müssen wir Sie bitten, ihre Besuche terminieren zu lassen.

Terminvereinbarungen können getroffen werden:

a) per E-Mail: besuch@jva-gelsenkirchen.nrw.de  

b) während der Besuchszeiten, wenden Sie sich bitte an die Bediensteten vor Ort,

c) in besonderen Ausnahmefällen per Fax: 0209 4021-428 für das Frauenhaus oder 0209 4021-138 für das Männerhaus,

    telefonisch für das Männerhaus 0209 4021-124 oder für das Frauenhaus 0209 4021-424

Besuche ohne vorherige Terminvereinbahrungen sind leider nicht mehr möglich.

Hinweis: Besonders bei der Beantragung von Terminen per E-Mail ist es zwingend erforderlich, dass die jeweilige Besuchsabteilung den gewünschten Besuchstermin per E-Mailantwort unter Angabe von Datum und Uhrzeit bestätigt oder aber einen Alternativtermin benennt. Es kann nicht automatisch davon ausgegangen werden, dass der gewünschte Termin auch zur Verfügung steht, da die benötigten Räumlichkeiten, wie oben schon erwähnt, auch ausgebucht sein können. Dann entstehen nicht unerhebliche Wartezeiten bzw. die Besucher müssen gegebenenfalls wieder weggeschickt werden. Wir sind bemüht, allen Wünschen gerecht zu werden, bitten aber um Verständnis für diese Regelung.

Die Besuchszeiten für Rechtsanwälte:

Montags, Mittwochs und Donnerstags frühester Beginn 09.00 Uhr - spätester Einlass 15.00 Uhr

Dienstags  frühester Beginn 12.00 Uhr - spätester Einlass 16.00 Uhr

Freitags ist die Besuchsabteilung nicht besetzt!

SAMSTAGS UND SONNTAGS KEIN BESUCH FÜR RECHTSANWÄLTE!

Besonderer Hinweis für Gerichtsgutachter:

Falls die Gesundheitsakte bzw. Gefangenenpersonalakte für die Begutachtung eines Inhaftierten benötigt werden, bitten wir sie bis spätestens vier Tage vor dem vereinbarten Termin, per FAX oder Email die benötigten Akten reservieren zu lassen, nur so kann die Verfügbarkeit gewährleistet werden.